domingo, 3 de noviembre de 2013

Alemania. El Tribunal Administrativo Federal en Leipzig dictaminó en contra de la demanda de productores apícolas contra el estado de Baviera por tema maíz transgénico de Monsanto

domingo 3 de noviembre de 2013
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/10/31/monsanto-zerstoert-honig-imker-muessen-jahres-ernte-vernichten/
Bandera Alemania

El Tribunal Administrativo Federal en Leipzig dictaminó en contra de la demanda de productores apícolas contra el estado de Baviera por tema maíz transgénico de Monsanto

La resolución provoca que la miel de esta campaña no pueda comercializarse por presencia de OGM, con perjuicio para los productores que están en un radio de alcance de cultivos de maiz transgénico de Monsanto. (casi toda el área de Baviera)


Monsanto zerstört Honig: Imker müssen Jahres-Ernte vernichten

Die Pollen von Monsanto-Mais haben den Honig von bayrischen Imkern verunreinigt. Daher wurde dem Honig die Zulassung verwehrt - ohne die geringste Schuld der Imker. Selbst beim Verschenken des Honigs würden sich die Imker strafbar machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Bienen müssen von den Monsanto-Feldern ferngehalten werden.
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Die Imker können nicht verhindern, dass ihre Bienen mit gentechnisch veränderten Pollen in Berührung kommen. Das können nur die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich vor einer grundlegenden Entscheidung gedrückt. (Foto: dpa)
Die Imker können nicht verhindern, dass ihre Bienen mit gentechnisch veränderten Pollen in Berührung kommen. Das können nur die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich vor einer grundlegenden Entscheidung gedrückt. (Foto: dpa)
Eine Gruppe deutscher Imker wehrt sich seit sechs Jahren gegen dieVerunreinigung ihres Honigs durch Monsanto. Sie zogen vor Gericht, weil siewirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON810 verlangten. Eine Verunreinigung des Honigs mit den Mais-Pollen soll so verhindert werden.
Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Revisionen der Imker zurückgewiesen.
Die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft hatte in den Jahren 2005 bis 2008 auf einem Versuchsfeld gentechnisch veränderten Mais von Monsanto angebaut. Die Bienenhäuser der Kläger waren zwischen ein bis drei Kilometer von der Anbaufläche entfernt. Obwohl Karl-Heinz Bablok die Bienenhäuser sofort vom Standort entfernte, wurde in seinem Honig gentechnisch veränderte DNS gefunden.
Der Imker zog vor Gericht, einige Kollegen schlossen sich Bablok an. Sie verklagten den Freistaat Bayern. Vor Gericht wurde festgestellt, dass der Honig durch die Monsanto-Pollen „wesentlich beeinträchtigt“ ist. Der Honig verliert somit seine Zulassung als Lebensmittel – ohne dass den Imker die geringste Schuld trifft. Der Honig ist nicht verkehrsfähig, darf deswegen nicht einmal verschenkt werden. Bayern ging in Berufung, bis schließlich der Europäische Gerichtshof im Sinne der Imkerurteilte.
Im aktuellen Rechtsstreit wollten sie Schutzmaßnahmen gegen Gentechnik-Anbauflächen durchsetzen. Doch in dieser Sache erfolgte nun die Zurückweisung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
In der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es, dass größere Sicherheitsabstände zwischen Bienen-Häuschen und Versuchs-Anbauflächen nicht eingehalten werden müssen. Auch andere Vorsorgemaßnahmen sind nicht verhältnismäßig, so das Gericht.
Es sei auch nicht davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais wieder am selben Ort angebaut wird. Es sei zu erwarten, dass der Monsanto-Mais erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf Pollen erstreckt, so das Gericht.
„Die Entscheidung ist eine herbe Enttäuschung für uns“, sagt Thomas Radetzki den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. „Das Gericht hat die einmalige Chance nicht wahrgenommen, Stellung zu beziehen“, so der Initiator des Bündnisses für den Schutz der Bienen, welches die Klagen der Imker finanziert.
„Man muss sich vorstellen, dass eine ganze Jahresernte Honig vernichtet werden musste. Obwohl Karl-Heinz Bablok alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat. Er hat seine Bienenhäuser weit genug von der Anbaufläche mit Gen-Mais weggestellt, als er davon erfahren hat. Da war es aber schon zu spät, einige Pollen waren schon in den Honig gelangt“, so Radetzki.
Die Bienen fliegen durchschnittlich nicht weiter als drei Kilometer, um sich Nahrung zu holen und Blüten zu bestäuben. Sollten nur zwei Prozent der bayrischen Maisfelder auf gentechnisch veränderte Mais-Sorten umgestellt werden, gibt es in Bayern keinen Platz mehr, wo Bienen nicht mit Gen-Pollen in Berührung kommen – so die Berechnungen von Radetzki.
Dennoch sei der sechsjährige Gang durch die Instanzen auch erfolgreich gewesen: „Mit dem Europäischen Gerichtsurteil haben wir erreicht, was wir wollten: Null Toleranz gegenüber gentechnisch veränderten Pflanzen.
Aufgeben werden die Imker auf keinen Fall. „Wir warten jetzt den Schriftsatz der Anwälte ab. Wir wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Schließlich geht es ja auch um Beschädigung unseres Eigentums“, so Radetzki.
Alternativ könnten die Imker ihren Bienen erklären, dass sie ab sofort Haustiere sind, die nicht über den Zaun fliegen dürfen.
Früher gab es das Natur-Recht.
Heute hat die Natur jedes Recht verwirkt.
Karl-Heinz Bablok (li.) musste seine Jahresernte Honig in der Augsburger Müllverbrennungsanlage vernichten. Hätte er auch nur ein Glas verkauft oder verschenkt, hätte er sich strafbar gemacht. (Foto: Thomas Radetzki)
Karl-Heinz Bablok (li.) musste seine Jahresernte Honig in der Augsburger Müllverbrennungsanlage vernichten. Hätte er auch nur ein Glas verkauft oder verschenkt, 

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